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Allgemeine Nutzungsbedingungen für Endanwender von azuma doa

Begriffserklärung
  • "Nutzungsbedingungen für Endanwender" nachstehend "Nutzungsbedingungen"
  • "azuma healthtech GmbH" nachstehend "azuma"

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen azuma und Ihnen als Endanwender.

1. Geltungsbereich und Bereitstellung

1.1.

Die azuma healthtech GmbH mit Sitz in München, bietet registrierten Endanwendern (nachfolgend: "Endanwender", "Sie", "Ihnen") an, den von azuma entwickelten azuma doa Account (nachfolgend: "azuma Account") und damit verbundene weitere Leistungsangebote (z.B. Zurverfügungstellung von Speicherplatz, Support- Leistungen, Datenauswertungen) gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend: "Nutzungsbedingungen") unentgeltlich zu nutzen. Der Endanwender steht in keinem entgeltlichen Vertragsverhältnis mit azuma, sondern mit seinem Vertragspartner. Dieser Vertragspartner ist ein azuma Kunde (nachfolgend: „azuma Kunde“). Zwischen azuma und dem azuma Kunden wurde ein Lizenzvertrag geschlossen.

1.2.

Bei der Software handelt es sich um eine Full Service Identiy Provider Lösung. Sie wird als Softwaremodul in eine bestehende Softwarelösung des azuma Kunden eingebunden. Der Endanwender der Software steht in einem Vertragsverhältnis mit dem azuma Kunden. Der Endanwender muss die Nutzungsbedingungen von azuma zwingend akzeptieren. Eine Nutzung des Full Service Identity Providers ist andernfalls nicht möglich. Der azuma Account wird unabhängig von der Vertragsbeziehung zwischen azuma Kunde und Endanwender genutzt, d.h. eine Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen azuma Kunde und Endanwender führt nicht automatisch zur Löschung des azuma Endanwender Accounts.

1.3.

Beim azuma Account handelt es sich um ein sog. Software-as-a-Service (SaaS)-Angebot.
azuma stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf einem in Europa befindlichen Server zum Zugriff durch das World Wide Web bereit.

1.4.

azuma kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung vornehmen. In diesem Fall wird azuma hierüber in Textform mit einer Frist von 4 Wochen darauf aufmerksam machen. Sofern nicht anders angegeben, werden die geänderten Bedingungen sofort wirksam, und die fortgesetzte Nutzung der Services und Software durch den Endanwender bestätigt die Annahme der Änderungen. Wenn der Endanwender den geänderten Bedingungen nicht zustimmen möchte, muss dieser die Nutzung einstellen. 

1.5.

Mit der Verwendung des azuma Accounts erkennt der Endanwender diese Nutzungsbedingungen an. Falls der Kunde diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, ist er nicht berechtigt, den azuma Account zu verwenden.

2. Registrierung, Berechtigungen und Verantwortlichkeit

2.1.

Der azuma Account kann nur nach Registrierung mithilfe eines individuellen Benutzernamens und eines Passworts (nachfolgend gemeinsam: "Zugangsdaten") genutzt werden. Alternativ kann der Endanwender sich auch mit seinen Google oder Microsoft Konto Zugangsdaten per SSO anmelden.

2.2.

Bestimmte Endanwender können innerhalb ihres azuma Accounts mehrere Nutzerkonten für einzelne Benutzer (nachfolgend: "User") anlegen, indem sie deren Name und E-Mail-Adresse angeben, und diese danach verwalten. Den Endanwendern, bei denen es sich im Regelfall um Mitarbeiter des Kunden handelt, können verschiedene Rollen zugewiesen werden (z.B. "Admin-User" oder "einfacher User"). Die User erhalten jeweils eine individuelle Zugriffsberechtigung.

2.3.

Für ihr zu vergebendes Passwort empfehlt azuma Ihnen aus Sicherheitsgründen mindestens acht Zeichen unter Verwendung von Groß-, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen; ändern Sie unverzüglich Ihr Kennwort und informieren Sie uns, wenn Sie vermuten, dass eine Person unberechtigterweise Ihre Zugangsdaten nutzt.

2.4.

Sämtliche im Zusammenhang mit Ihrem azuma Account vorgenommenen Handlungen, gleichviel ob autorisiert oder nicht, gelten als durch Sie oder in Ihren Namen vorgenommen; Ihre Verantwortung ist jedoch insoweit beschränkt, als sie nachweisen können, dass Sie trotz Beachtung angemessener Sorgfalt das Opfer eines rechtswidrigen Angriffs von Dritten geworden sind (z.B. Hacker, Diebe, Betrüger).

2.5.

Sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Nutzeranlage angegebenen personenbezogenen Daten werden nur von azuma und dem Vertragspartner des Endnutzers verarbeitet.

3. Pflichten azuma

azuma ist im Verhältnis zum Endanwender verantwortlich für folgende Funktionalitäten:

  • Registrierungsprozess und Login
  • Verwaltung der notwendigen Registrierungsdaten
  • Abbildung von Rollen und Rechten
  • Verwaltung von Organisation und Organisationseinheiten
  • Steuerung von Zugriffsrechten
  • Validierung und Verifizierung von eingegebenen Daten

4. Pflichten Endanwender

Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich geregelt, hat der Endanwender bei der Nutzung des azuma Accounts die nachfolgenden Pflichten:

  • Der Endanwender ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.
  • Dem Endanwender ist es nicht erlaubt Sammelaccounts zu erstellen. Es ist ein Account pro Person (User) zu erstellen.
  • Der Endanwender verpflichtet sich keine Falschangaben zu machen.
  • Jede zweckentfremdete Nutzung der Funktionalitäten sowie Crawling ist unzulässig.
  • Zustimmung zu Datenabrufen durch den Vertragspartner des Endanwenders.

5. Anwendungsdaten

Alle Daten, die durch die erlaubte Nutzung des durch azuma bereitgestellten Accounts durch den Endanwender entstehen oder generiert werden, sind Anwendungsdaten.
azuma ist berechtigt alle ermittelten und gespeicherten Daten gemäß den (datenschutz)rechtlichen Grundlagen zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Daten werden im Rahmen der Nutzungsvereinbarung u.a. zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes verarbeitet. azuma ist weiter berechtigt, alle ermittelten und gespeicherten Anwendungsdaten, die nicht personenbezogen sind, auszuwerten. Dies erfolgt insbesondere zu dem Zweck, des Kundensupports, zur Abrechnung und zur Optimierung der Anwendung. azuma sichert die Anwendungsdaten auf dem Server mehrfach täglich in regelmäßigen Abständen.

6. Löschen

Der Endanwender kann seinen azuma Account in seinem Nutzerprofil löschen. Der azuma Account wird zunächst deaktiviert und nach Ablauf der Deaktivierungsfrist gelöscht.

7. Feedback

azuma integriert Feedbackfunktionalitäten (z.B. Umfrage) in seine Anwendung. Es steht dem Endanwender frei, Feedback abzugeben. azuma ist nicht verpflichtet, das Feedback zu nutzen, und der Endanwender ist nicht verpflichtet, das Feedback zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch Integration von Umfragetools in die Software oder durch das Auswerten der Funktionalitäten bzw. im Rahmen einer technischen Auswertung des Endkundenverhaltens. Der Endkunde wird hierüber in den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen für Endanwender informiert.

8. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 99% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von azuma liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.

9. Gewährleistungsausschluss

azuma gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der azuma Accounts nach den Maßgaben dieser Nutzungsbedingungen. azuma übernimmt keine Gewährleistung für Softwareprodukte von Drittanbietern (azuma Kunde). Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
Sofern in diesen Nutzungsbedingungen oder sonstigen zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, wird die Software ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, schließt azuma alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Rechtsmängelfreiheit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck aus. azuma übernimmt keinerlei Verpflichtung in Zusammenhang mit den Inhalten der Services des Kunden. azuma schließt des Weiteren jede Gewährleistung aus, dass (A) die Software Ihre Anforderungen erfüllen oder andauernd ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei verfügbar ist; (B) die durch Nutzung der Software erzielten Ergebnisse wirkungsvoll, richtig oder zuverlässig sind; (C) die Qualität der Software Ihre Erwartungen erfüllt oder (D) Fehler oder Mängel der Software behoben werden.

10. Haftung

azuma haftet gegenüber dem Endanwender für jegliche Schäden und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit den gegenständlichen Leistungen entstehen, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. azuma haftet insbesondere nicht für die Softwareprodukte von Drittanbietern. azuma haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; b) im Rahmen einer von azuma ausdrücklich übernommenen Garantie; c) für die Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit;
d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), im Falle einfacher (leichter) Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schadens, digitale Nettoauftragsvolumen eines durchschnittlichen Vertragsjahres; e) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, jedoch nur nach den dortigen Maßgaben.
azuma übernimmt dem Endanwender gegenüber keinerlei Haftung für spezielle, immaterielle, beiläufig entstandene, mittelbare oder Folgeschäden, welcher Art auch immer und ungeachtet der Ursachen, einschließlich Einbußen und Schäden, die (A) sich aus einem Nutzungsausfall, Datenverlust, Verlust des guten Rufes, Umsatz- oder Gewinnausfall ergeben; (B) sich aus einer anderen Forderung in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Services oder Software bzw. dem Zugriff auf diese ergeben. Im Falle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten durch azuma oder ihrer Mitarbeiter oder Tod oder Personenschäden wird azumas Haftung durch keine in diesen Bedingungen enthaltene Bestimmung beschränkt oder ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Sowohl azuma als auch der Endanwender beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften während und im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages.
azuma wird im Rahmen der Bereitstellung von Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Hierfür vereinbaren die Parteien die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV). welchem gesondert zugestimmt werden muss. Die jeweils aktuelle Fassung des AVV ist über den oben genannten Link jederzeit abrufbar.

12. Datennutzung

Sofern der Kunde Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung an azuma übermittelt, besteht Einigkeit darüber, dass azuma an diesen Daten ein Nutzungs- und Verwertungsrecht zusteht. Diese Datenverarbeitung dient den Zwecken der Produktoptimierung und Entwicklung neuer Dienste.

13. Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum, gewerbliche Schutzrechte und alle sonstigen Rechte von azuma bleiben bei azuma.

14. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Soweit eine Weitergabe an Dritte zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, sind diese Dritten auf die Einhaltung von dieser Vertraulichkeit im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtung zu verpflichten. Die empfangende Partei darf ausnahmsweise vertrauliche Informationen offenlegen, soweit sie aufgrund einer bindenden gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Entscheidung die vertraulichen Informationen offenbaren muss. Vor der Offenlegung verpflichtet sich die empfangende Partei, die jeweils andere Partei unverzüglich über die Anordnung der Offenlegung schriftlich zu informieren, damit diese rechtzeitig Rechtsmittel ergreifen kann, um die Offenlegung zu verhindern oder zu beschränken.

15. Sonstiges

Teilunwirksamkeit. Sollte sich eine der Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen, so bleiben die restlichen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft und wirksam. Die ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung gemäß den Bedingungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach der Wirksamkeit der Bedingungen eintreten und welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, wie Streiks, Blockaden, Kriege, Terrorismus, Unruhen, Naturkatastrophen, Verweigerung der Genehmigung durch die Regierung oder andere Regierungsbehörden, sofern ein solches Ereignis die betroffene Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert oder sie verzögert, und diese Partei nicht in der Lage ist, die höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu beseitigen.

Auf diese Nutzungsvereinbarung ist deutsches Recht anwendbar. Ist der Endanwender Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von azuma.