Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen für SaaS Produkt azuma doa
Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Vertrag") wird zwischen azuma healthtech GmbH ("azuma") und Ihrer Organisation (im Folgenden "Kunde" oder „Sie“) zum Datum des Inkrafttretens (wie unten definiert) geschlossen. Die Person, die diese Vereinbarung im Namen des Kunden annimmt, versichert, dass sie befugt ist, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden. Wenn die Person nicht über eine solche Befugnis verfügt oder mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden ist, darf diese Person diese Vereinbarung nicht akzeptieren und eine kostenlose Testversion nicht nutzen.
1. Geltungsbereich
1.1.
azuma bietet dem Kunden gegen Zahlung von monatlichen Nutzungsentgelten die Möglichkeit, die bereitgestellte Software zu nutzen. Die Software wird an Sie entsprechend der nachfolgenden Bedingungen und der Lizenzvereinbarung lizenziert.
1.2.
Die vorliegenden Allgemeinen Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen regeln die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung der Software in der Form des SaaS (Software as a Service).
1.3.
Bei der Software handelt es sich um eine Full Service Identiy Provider Lösung. Sie wird als Softwaremodul in eine bestehende Softwarelösung des Kunden eingebunden. Der Endanwender der Software steht in einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Der Endanwender muss die Nutzungsbedingungen von azuma zwingend akzeptieren. Eine Nutzung des Full Servicy Identity Providers ist andernfalls nicht möglich. Der azuma Account wird unabhängig von der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Endanwender genutzt, d.h. eine Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Endanwender führt nicht automatisch zur Löschung des azuma Endanwender Accounts.
1.4.
azuma kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung vornehmen. In diesem Fall wird azuma den Kunden in Textform mt einer Frist von 4 Wochen darauf aufmerksam machen. Sofern nicht anders angegeben, werden die geänderten Bedingungen sofort wirksam, und die fortgesetzte Nutzung der Services und Software durch den Kunden bestätigt die Annahme der Änderungen. Wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht zustimmen möchte, muss dieser die Nutzung der Services und Software einstellen.
2. Bereitstellung
2.1.
azuma stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellsten Version auf einem in Europa befindlichen Server zum Zugriff durch den Kunden durch das World Wide Web bereit. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und des geltenden Rechts können Sie auf die von azuma zur Verfügung gestellten Software zugreifen, für die Sie eine Lizenz erhalten haben. Ihre Lizenzen verfallen am Ende der in Ihrem Bestelldokument festgelegten Laufzeit oder durch Kündigung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Entscheidung zur Nutzung von Software nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig ist oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren abhängt, die wir zu zukünftigen Funktionen oder Merkmalen abgegeben haben.
2.2.
Leistungsumfang und Beschaffenheit der Software folgen aus dem Produktdatenblatt, welches bei Änderungen aktualisiert wird. Die Software kann von Zeit zu Zeit durch azuma automatisch aktualisiert (Update) werden. Diese Updates können die Form von Fehlerkorrekturen, neuen Funktionen oder neuen Versionen haben. Sie sind damit einverstanden, solche Updates im Rahmen Ihrer Nutzung der Software zu empfangen.
2.3.
Die Software wird in der Regel in die Softwareprodukte des Kunden integriert. azuma ist deshalb auch nur für das lizenzierte Softwaremodul verantwortlich. azuma übernimmt keine Verantwortung für andere Services und Software des Kunden gegenüber dem Endkunden.
2.4.
Die Anzahl der Zugänge und damit Softwarebenutzer je Kunde richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Bereitstellung zugrunde liegt oder den Zusätzlichen Nutzungsbedingungen.
2.5.
azuma bleibt alleiniger Inhaber aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche in Zusammenhang mit der Software. Außer wie in den Bedingungen angegeben, gewährt azuma den Kunden keine Rechte an Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Rechten in Bezug auf die Komponenten in der Software.
2.6.
Der Kunde räumt azuma das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unberschränkte Recht ein, den Kunden als Referenzkunden mit Kundenlogo (vom Kunden bereitzustellen) inklusive Nennung des Kundennamens zu Werbezwecken in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.
2.7.
Am Ende Ihrer Lizenzlaufzeit wird azuma wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die Übertragung Ihrer Inhalte aus den Services zu ermöglichen. Endanwenderdaten werden nicht übertragen. Die Übertragung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag des Inkrafttretens der Kündigung oder des Endes Ihrer Lizenzlaufzeit abgeschlossen sein. Am Ende dieses 30-tägigen Übergangszeitraums behält sich azuma das Recht vor, Ihre Inhalte zu löschen.
2.8.
Nach Vertragsende kann der Kunde seinen Client, per Löschungsanfrage in Textform an azuma, löschen lassen.
3. Zulässige Nutzung
3.1.
Der Kunde erhält an der Software vorbehaltlich monatlicher vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare (ausgenommen Endkunden des Kunden) und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.
3.2.
Der Nutzungszweck der Software ist im Produktdatenblatt beschrieben.
3.3.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgt eine Überlassung der Software an den Kunden nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
3.4.
Der Kunde darf die Software nicht ändern oder im Wege des sog. „Reverse Engineering“ untersuchen, dekompilieren, in ihre Bestandteile zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme verwenden.
3.5.
Der Kunde darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen oder sonst billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Auf Anfrage kann azuma eigens durchgeführte Lasttest zur Verfügung stellen.
3.6.
Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen (insb. DSGVO) oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
3.7.
azuma gewährt einen entgeltfreien Zugriff auf die DEV Umgebung. Wenn dem Kunden der Zugriff auf die Software für Testzwecke gewährt wird, unterliegt dieser Zugriff diesen Nutzungsbedingungen. Zu jedem Zeitpunkt vor oder während des kostenlosen Testzeitraums kann azuma nach eigenem Ermessen den kostenlosen Zugriff ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Haftung dem Kunden gegenüber, soweit dies nach geltendem Recht gestattet ist, aus beliebigem Grund kündigen, auch um den Missbrauch des kostenlosen Testzugriffs zu verhindern. Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums, welcher individuell durch azuma und den Kunden festgelegt wird, können Sie die Software nur weiter nutzen, indem Sie sich für ein kostenpflichtiges Abonnement anmelden. Während des kostenlosen Testzeitraums gelten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Software. Die Software wird „wie besehen“ mit allen Mängeln bereitgestellt. Es besteht keine Pflicht einen technischen oder sonstigen Support anzubieten.
4. Anwendungsdaten
4.1.
Alle Daten, die während der Laufzeit des Vertrages durch die erlaubte Nutzung der durch azuma bereitgestellten Software durch den Endanwender (Kunde des Kunden) entstehen oder generiert werden, sind Anwendungsdaten.
4.2.
azuma ist berechtigt alle ermittelten und gespeicherten Daten gemäß den (datenschutz)rechtlichen Grundlagen zu verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Diese Daten werden im Rahmen der Vertragserfüllung u.a. zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes verarbeitet. azuma ist weiter berechtigt, alle ermittelten und gespeicherten Anwendungsdaten, die nicht personenbezogen sind, auszuwerten. Dies erfolgt insbesondere zu dem Zweck, des Kundensupports, zur Abrechnung und zur Optimierung der Anwendung.
4.3.
Anwendungsdaten, die im Zuge einer Testversion entstehen, können nach Beendigung des Testzuganges gelöscht werden. Es besteht insofern kein Herausgaberecht.
4.4.
azuma sichert die Anwendungsdaten auf dem Server mehrfach täglich in regelmäßigen Abständen.
4.5.
azuma greift nicht auf Anwendungsdaten aus der Kundenapplikation zu.
5. Löschung von Daten
Mit Beendigung dieser Lizenzvereinbarung erfolgt keine Löschung der Endanwender Accounts. Es erfolgt lediglich eine Löschung der Clientdaten des Kunden. Die Löschung muss durch den Kunden entweder in Textform beantragt werden bzw. kann eine automatische Löschung nach mindestens. 180 Tagen erfolgen.
6. Technische Voraussetzungen des Zugangs
Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, welche im Produktdatenblatt spezifiziert sind.
azuma stellt durch technische Maßnahmen sicher, dass kein Zugriff von unauthorisierten Systemen auf die Daten des Endanwenders erfolgt. Der Kunde hat durch den korrekten Umgang mit Clients/Access Tokens sicherzustellen, dass kein unauthorisierter technischer Zugriff Dritter möglich ist.
7. Intellectual Property
7.1.
Rechte, die nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu.
7.2.
Diese Lizenzvereinbarung räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Software ein. Sämtliche Intellectual Property- Rechte verbleiben auch mit dem Lizenzerwerb gem. dieser Lizenzvereinbarung bei azuma. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Software ohne schriftliche Erlaubnis von azuma über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu Dritten zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
7.3.
azuma nutzt Softwareprodukte von Drittherstellern (Open Source Software). Klicken Sie hier für weitere Informationen.
8. Feedback
azuma behält sich vor, mit dem Endanwender eine unentgeltliche, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbeziehung von Endanwender Feedback in seine Produkte und Dienstleistungen zu vereinbaren. azuma ist nicht verpflichtet, das Feedback zu nutzen, und der Endanwender ist nicht verpflichtet, das Feedback zur Verfügung zu stellen.
Diese erfolgt durch Integration von Umfragetools in die Software oder durch das Auswerten der Funktionalitäten bzw. im Rahmen einer technischen Auswertung des Endkundenverhaltens. Der Endkunde wird hierüber in den Nutzungsbedingungen für Endanwender informiert.
9. Rechtsfolgen von Verstößen
9.1.
Verstößt der Kunde gegen eine der Vorgaben dieses Lizenzbedingungen berechtigt dies azuma zu einer außerordentlichen Kündigung, sollte der Kunde den Rechtsverstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung abstellen.
9.2.
Verstößt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung aus den Endkundennutzungsbedingungen (z.B. Nutzung eines Accounts durch mehrere Nutzer) wird azuma die Nutzung nachlizenzieren und behält sich vor den Endanwender Account zu sperren.
10. Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 99% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von azuma liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.
11. Pflichten des Kunden
11.1.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung nach Nr. 3 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Der Kunde wird azuma unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass der Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.
11.2.
Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen und den Logins seiner Endanwender für den Dienst durchgeführt werden. Der Kunde muss den Dienst in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, den geltenden Bestellformularen, der Dokumentation und allen geltenden Gesetzen nutzen und darf nicht: (i) den Dienst oder Teile davon kopieren, vermieten, verkaufen, verleasen, vertreiben, verpfänden, abtreten oder anderweitig übertragen oder belasten oder ihn anderen Personen als seinen Benutzern zur Verfügung stellen; (ii) rechtsverletzendes oder ungesetzliches Material in Verbindung mit dem Dienst senden oder speichern; (iii) bösartigen Code an den Dienst senden oder speichern; (iv) versuchen, unbefugten Zugriff auf den Dienst oder die darin enthaltenen Daten zu gewähren oder dessen Integrität oder Leistung zu stören; (v) den Dienst oder Teile davon verändern, kopieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (vi) auf den Dienst zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder dessen Funktionen oder Benutzeroberfläche zu kopieren; (vii) den Namen von azuma und alle Urheberrechts- oder sonstigen Hinweise, die in oder auf dem Dienst erscheinen oder die von azuma zu irgendeinem Zeitpunkt verlangt werden, löschen, ändern, ergänzen oder nicht wiedergeben.
11.3.
Der Kunde meldet Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass sie durch azuma zu beheben seien, grundsätzlich in Textform an azuma. In der Meldung beschreibt der Kunde möglichst konkret die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung, insbesondere Bedingungen, unter denen sie auftritt, Symptome und Auswirkungen.
11.4.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Rechte Dritter beim Umgang mit der Software und enthaltenen oder entstehenden Daten beachtet werden. Das umfasst auch, dass der Datenschutz bei der Nutzung der Software die notwendige Beachtung findet und alle ggf. erforderlichen Einwilligungen für die Datenverarbeitung eingeholt werden.
11.5.
Jede Nutzung des Dienstes, die gegen diese Vereinbarung, die Dokumentation oder die Bestellformulare verstößt und nach Einschätzung von azuma die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Dienstes gefährdet, kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs des Kunden (Client) zum Dienst durch azuma führen; azuma wird jedoch unter den gegebenen Umständen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen und ihm Gelegenheit zu geben, den Verstoß oder die Gefährdung vor einer solchen Sperrung zu beheben.
12. Pflichten des Endanwenders
Die Pflichten des Endanwenders werden in der Nutzungsvereinbarung für Endanwender beschrieben.
Diese bestehen unter anderem darin, dass für jeden Nutzer des Endanwenders ein eigener Nutzeraccount anzulegen ist. Der Kunde verpflichtet sich den Endanwender darüber in Kenntnis zu setzen.
13. Nutzungsentgelt
13.1.
Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang (Anzahl Endanwender bzw. Nutzer des Endanwenders und Umfang Funktionalität) sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von azuma.
13.2.
Sollte azuma für mehr als eine Applikation des Kunden genutzt werden, erfolgt die Abrechnung pro Applikation.
13.3.
Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung.
13.4.
Alle Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zahlbar.
14. Gewährleistungsausschluss
Sofern in diesen Nutzungsbedingungen oder sonstigen zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, wird die Software ohne Mängelgewähr bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, schließt azuma alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Rechtsmängelfreiheit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck aus. azuma übernimmt keinerlei Verpflichtung in Zusammenhang mit den Inhalten der Services des Kunden. azuma schließt des Weiteren jede Gewährleistung aus, dass (A) die Software Ihre Anforderungen erfüllen oder andauernd ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei verfügbar ist; (B) die durch Nutzung der Software erzielten Ergebnisse wirkungsvoll, richtig oder zuverlässig sind; (C) die Qualität der Software Ihre Erwartungen erfüllt oder (D) Fehler oder Mängel der Software behoben werden.
15. Haftungsbeschränkung
15.1.
Sofern in zusätzlichen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, übernimmt azuma dem Kunden oder Dritten gegenüber keinerlei Haftung für spezielle, immaterielle, beiläufig entstandene, mittelbare oder Folgeschäden, welcher Art auch immer und ungeachtet der Ursachen, einschließlich Einbußen und Schäden, die (A) sich aus einem Nutzungsausfall, Datenverlust, Verlust des guten Rufes, Umsatz- oder Gewinnausfall ergeben; (B) sich aus einer anderen Forderung in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Services oder Software bzw. dem Zugriff auf diese ergeben. Im Falle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten durch azuma oder ihrer Mitarbeitern oder Tod oder Personenschäden wird azumas Haftung durch keine in diesen Bedingungen enthaltene Bestimmung beschränkt oder ausgeschlossen.
15.2.
azumas Gesamthaftung hinsichtlich Angelegenheiten, die sich in Zusammenhang mit den Bedingungen ergeben, ist auf (A) EUR 5.000 oder (B) den von Ihnen während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für den Zugang zu Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
15.3.
Diese Bedingungen regeln die gesamte Haftung von azuma sowie Ihr ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf den Zugriff auf und die Nutzung von Software.
16. Kündigung
16.1.
Jede Vertragspartei kann diese Lizenz- und Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, es sei denn eine andere Vereinbarung wurde hierzu abgeschlossen.
16.2.
Soweit nicht in einer zusätzlichen Vereinbarung etwas anderes bestimmt ist, kann azuma jederzeit Ihr Recht, die Services oder Software zu nutzen und darauf zuzugreifen, beenden oder aussetzen, wenn
a) Sie gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstoßen (oder in einer Art und Weise handeln, aus der ersichtlich ist, dass Sie nicht die Absicht haben oder nicht in der Lage sind, die Vertragspflicht zu erfüllen).
b) Sie Gebühren für die Software gegebenenfalls nicht termingerecht bezahlen.
c) dies für azuma aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist (z. B. wenn die Bereitstellung der Software für Sie rechtswidrig ist bzw. wird).
16.3.
Bei Ablauf oder Kündigung dieser Lizenz- und Nutzungsvereinbarung kann die Software ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sein.
17. Datenschutz
Sowohl azuma als auch der Kunde beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften während und im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags.
azuma wird im Rahmen der Bereitstellung von Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Hierfür vereinbaren die Parteien die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) welchem gesondert zugestimmt werden muss. Die jeweils aktuelle Fassung des AVV ist über den oben genannten Link jederzeit abrufbar.
18. Datennutzung
Sofern der Kunde Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung an azuma übermittelt, besteht Einigkeit darüber, dass azuma an diesen Daten ein Nutzungs- und Verwertungsrecht zusteht. Diese Datenverarbeitung dient den Zwecken der Produktoptimierung und Entwicklung neuer Dienste.
19. Sonstiges
19.1. Abtretung.
Sie sind nicht berechtigt, die Bedingungen oder Ihre Rechte und Pflichten gemäß den Bedingungen ohne azumas schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Jeglicher derartiger Versuch ist unwirksam. azuma kann ihre Rechte aus dieser Nutzungsvereinbarung an einen Dritten abtreten.
19.2. Teilunwirksamkeit.
Sollte sich eine der Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen, so bleiben die restlichen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft und wirksam. Die ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.
19.3. Höhere Gewalt.
Keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung (mit Ausnahme Ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber azuma) gemäß den Bedingungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach der Wirksamkeit der Bedingungen eintreten und welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, wie Streiks, Blockaden, Kriege, Terrorismus, Unruhen, Naturkatastrophen, Verweigerung der Genehmigung durch die Regierung oder andere Regierungsbehörden, sofern ein solches Ereignis die betroffene Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert oder sie verzögert, und diese Partei nicht in der Lage ist, die höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu beseitigen.
19.4.
Auf diese Nutzungsvereinbarung ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist München.